Kanalsanierung und Gehwegerneuerung in der Ortsdurchfahrt Hesborn
Kanalsanierung in offener Bauweise (Teil B) und Stadt Hallenberg / Erneuerung der Gehweganlage (Teil C)
In der Ortsdurchfahrt des Hallenberger Stadtteils Hesborn sollte seitens Straßen NRW eine Sanierung der Fahrbahndecke ausgeführt werden. Im Sinne einer Gemeinschaftsmaßnahme wurden durch das Abwasserwerk wie auch durch die Stadt Hallenberg Sanierungsmaßnahmen an den bestehenden Hauptkanälen, Hausanschlussleitungen und eine Erneuerung der vorhandenen Gehweganlagen geplant.
Die drei Maßnahmen wurden entsprechend der drei Auftraggeber getrennt und parallel ausgeschrieben, sodass eine gemeinsame Ausführung der drei Teile an einen Auftragnehmer vergeben werden konnte. Der Teil A beinhaltete somit die Straßenbauarbeiten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
Die gemeinschaftlichen Arbeiten in der Ortsdurchfahrt wurden auf einer Gesamtlänge von ca. 1.080 m Länge ausgeführt, aufgeteilt in drei Abschnitte, um dem Anliefer- und Anliegerverkehr Rechnung zu tragen.
Insgesamt wurden an etwa 40 Kanalhauanschlussleitungen diverse Reparaturen durchgeführt, drei kürzere Teilabschnitte von Hauptkanälen ausgetauscht und rund 16 Kanalschächte in Teilen bzw. komplett erneuert.
Die entlang der Ortsdurchfahrt angelegten Gehwege wurde ebenfalls abschnittsweise mit erneuert. Hierbei wurden rund 1.930 m Hoch-/Rundbordsteine, ca. 555 Tiefbordsteine und 36 m Winkelelemente gesetzt. Die Gesamtfläche der erneuerten Gehwegflächen beträgt ca. 3.650 m². Auch die zwei in der Ortsdurchfahrt bestehenden Bushaltestellen wurden in diesem Zuge saniert, wobei ein Fahrgastunterstand aufgenommen und wieder eingebaut wurde. Ein weiterer Fahrgastunterstand wurde komplett erneuert.
Die Gesamtbauzeit für alle drei Bauabschnitte betrug mit 13 Monaten etwas mehr wie ein Jahr. Im Zuge der Arbeiten in der Ortsdurchfahrt wurde als weitere Sanierungsmaßnahme zusätzlich noch eine geschlossene Kanalsanierung im Anschluss an die offene Bauweise ausgeführt. Diese Maßnahme wurde allerdings als separat zu betrachtende Maßnahme ausgeführt.
TEIL B
TEIL C