Planungsauftakt: Fahrversuch in Lichtenfels-Neukirchen

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (§ 8 PBefG) sollen Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Bei der Planung und Bauleitung ist das Ingenieurbüro Gröticke seit Jahren bei einer Vielzahl von Umbauten der Bushaltestellen aktiv und trägt somit einen Teil zur Verkehrswende bei.

Zur Barrierefreiheit von Bushaltestellen gehört , dass Busse mit sehr kleinem Spaltmaß an die neuen Busborde (sog. Kasseler Sonderbord plus) anfahren können.

Dies wird in der Regel mittels Schleppkurven nachgewiesen. Bei besonders kniffligen Bushaltestellen wird hierfür auch schonmal ein Fahrversuch durchgeführt.

Im Video ist die Anfahrt des Linienbusses an den zukünftigen Busbord der Bushaltestelle Neukirchen – Kirche zu sehen. Hier wird nichts dem Zufall überlassen.

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GuP wünscht frohe Ostern!

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