Geschafft – EKVO-Jahresberichte 2023 für 623 km Kanalnetz erstellt

Gemäß Hessischer Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) sind die Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen verpflichtet diese zu kontrollieren. Die Ergebnisse sind in einem jährlichen Eigenkontrollbericht zu dokumentieren und den zuständigen Wasserbehörden bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen. Die Verordnung regelt die Eigenkontrolle von Abwasserkanälen, Regenentlastungsanlagen, Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken, Kläranlagen und Indirekteinleitern.

 

GuP hat für den Eigenkontrollbericht 2023 eine Kanalnetzlänge von 623 km bewertet und die zugehörigen Eigenkontrollberichte erstellt. Alle Berichte wurden fristgerecht an die Netzbetreiber übergeben.

 

Hinweis: Das Untersuchungsintervall für Abwasserkanäle im Mischwasser- oder Schmutzwassersystem außerhalb von Trinkwasserschutzzonen endet dieses Jahr (Wiederholungszeitraum 01/2010 – 12/2024). Alle Kanalstrecken müssen innerhalb dieser Frist einmal untersucht und bewertet werden.

 
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